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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen
Allgemeines
1. Aufträge sind vom Verkäufer innerhalb 14 Tagen nach Eingang zu bestätigen. Falls der Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung wie erteilt.
Preise und Zahlungsbedingungen
2. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro (€) zuzüglich der Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung ohne Abzüge.
3. Bei persönlichem Aussuchen von Pflanzen in Baumschulquartieren haben Listenpreise keine Gültigkeit.
4. Versand-Aufträge werden nur gegen Vorkasse ausgeführt.
5. Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30 Tagen nicht überschritten werden. Bei Zahlungsverzug können ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in bankmäßiger Höhe berechnet werden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Daraus entstehende Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
6. Teilposten eines Angebotes werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung abgegeben, insbesondere, wenn frachtfrei kalkuliert ist.
Versand und Verpackung
7. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
8. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Wagenladung sind gut abzudecken. Die einzelnen Lieferposten sind bei Versand deutlich zu kennzeichnen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung. Transportkosten ab Betrieb des Verkäufers und Verpackungskosten können nachgenommen werden.
Lieferpflicht, Gütebestimmungen, Gewährleistung
9. Wenn durch Wetterkatastrophen und durch Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Aussperrung, Energieausfall oder ähnliche Betriebsstörung, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderung die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht wird, so entfällt die Lieferpflicht. Muster sollen nur die Durschnittsbeschaffenheit zeigen; es müssen nicht alle Pflanzen der Lieferung genau wie die Probe ausfallen. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch ausdrücklich die Übernahme einer Anwachsgarantie, so ist hierfür ein besonderer Betrag in Rechnung zu stellen. Die Gewähr beschränkt sich auf den Pflanzenwert im Zeitpunkt der Lieferung. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Pflanzen bei Lieferung erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Werktagen dem Verkäufer gegenüber gerügt werden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar sind. Private Letztverbraucher haben einen Mangel innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen von 6 Monaten nach Ablieferung geltend zu machen. Es ist nicht gestattet, von einer Warenart nur einen Teil der Lieferung zur Verfügung zu stellen, da jeder einzelne Posten als ein Ganzes zu betrachten ist.
Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des vierten Jahres vom Tage der Auslieferung/Kauf an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölze läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bemängelte Obstgehölze die nicht beim Kunden verbleiben müssen zurück gesendet werden. Die dafür entstandenen Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten, weil die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, so hat er die Obstgehölze auf seine Kosten zurückzusenden. Unterbleibt die Rücksendung so wird der Kaufpreis nicht erstattet.
Eigentumsvorbehalt
10. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollen Erfüllung der gegen den Käufer zustehenden Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Scheck bis zu deren Einlösung. Das vorbehaltende Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagern, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer gegebenenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Bei trotz erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen für die Zeit des Bestehens des Eigentumsvorbehalts Miteigentum an den vermischten Pflanzen. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung für Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig. Wenn der Käufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die noch im Eigentum des Verkäufers stehenden Pflanzen weiterveräußert, gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenden Forderungen als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer abgetreten bis zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.
Mit Kauf der Pflanzen hat der Käufer Kenntnis von diesen AGBs genommen.
Rücktritt von der Bestellung
11. Der Käufer hat nach erhalt unserer erstellten Rechnungs- Email weitere 7 Tage Zeit, um seine Bestellung zu
stornieren. Die Stornierung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden Bestellungen, welche
nicht bezahlt worden sind, gelöscht und es wird eine Stornierungsgebühr von 29,00 Euro erhoben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
12. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für den Geschäftsverkehr von Baumschulen mit Baumschulen und von Baumschulen mit Wiederverkäufern (gewerblichen Unternehmen) sowie mit juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist der Sitz des Lieferanten. Dies gilt auch für das Mahnverfahren. Es gilt deutsches Recht.
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